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Anmeldebedingungen

 

  • Die Abgabe von Speisen ist nur mit Mehrweggeschirr erlaubt.
  • Getränke dürfen in PET Flaschen und Mehrwegbechern abgegeben werden.
  • Der Vorstand Wettiger Fäscht bestimmt den Lieferanten des Mehrweggeschirrs.

 

 

Nach der Zusage des Standplatzes durch den Vorstand Wettiger Fäscht Ende Februar wird eine Anzahlung von Fr. 400.00 fällig, zu bezahlen innerhalb von 30 Tagen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht beglichen, wird der Standplatz einem anderen Marktfahrer weitergegeben. Die gesamte Standgebühr ist vor Festbeginn zu begleichen.